BGF – Profitieren Sie steuerlich bei der Gesundheitsförderung Ihrer Mitarbeiter:innen

Betriebliche Gesundheitsförderung (BGF) ist für fortschrittliche Betriebe heutzutage nicht mehr wegzudenken und eine gute Möglichkeit, die Gesundheit der Mitarbeiter:innen aktiv zu fördern. Durch Präventionsmaßnahmen am Arbeitsplatz erhält laut Bundesgesundheitsministerium nicht nur das Betriebsklima ein wertvolles Upgrade. Auch Leistungsfähigkeit und Arbeitszufriedenheit der Mitarbeiter:innen steigern sich. Die Verbesserung von Stressresilienz, Gesundheit und Lebensqualität sind zudem Argumente für die Einführung von BGF in Unternehmen. Um BGF für Arbeitgeber:innen noch interessanter zu machen, hat der Gesetzgeber zum neuen Jahr einige wichtige Gesetzesänderungen erlassen.

Die wichtigsten Fakten im Überblick

    • Erhöhung des steuerfreien Zuschusses: Seit 01.01.2020 können Arbeitgeber:innen bis zu 600 Euro anstelle der früheren 500 Euro aufwenden, um Mitarbeiter:innen durch bestimmte Präventionsmaßnahmen zu unterstützen. Ganz wichtig: Als geldwerten Vorteil versteuern müssen Mitarbeiter:innen diese Zuwendungen des Arbeitgebers nicht.
    • Zertifizierung der Kurse ist Pflicht: Ab sofort müssen alle Kursanbieter:innen bzw.- leiter:innen eine Zertifizierung der „ZPP“ (Zentrale Prüfstelle Prävention) aufweisen können. Dies erhöht die Qualität unter den Anbietern und Nutzer:innen profitieren von gesicherter Fachkompetenz.
    • Gesundheitsfördernde Teamevents: Können als Betriebsausgabe gebucht werden. Die Teilnahme ist kein geldwerter Vorteil, belastet nicht den 44,00 € Sachbezug und auch nicht die 600,00 € Freibetrag für Präventionsleistungen. Die Maßnahme findet überwiegend im betrieblichen Interesse statt und zudem auch während der Arbeitszeit.

 

Weitere Informationen erhalten Sie auch auf der Seite des Bundesministerium für Gesundheit.

 

Was ist betriebliche Gesundheitsförderung?

Betriebliche Gesundheitsförderung hat zum Ziel Gesundheitsressourcen in Betrieben aufzubauen und gesundheitsbelastende Elemente abzubauen. Dies geschieht mithilfe von verhaltens- und verhältnispräventiven Maßnahmen. Diese schließen nicht nur das Verhalten der Mitarbeiter:innen ein, sondern zielen auch auf die Gestaltung der Arbeitstätigkeit, der Arbeitsbedingungen und betriebliche Rahmenbedingungen ab.

Betriebliche Gesundheitsförderung – was wird gefördert?

Um die steuerliche Förderung in Anspruch nehmen zu können, müssen die vom Unternehmen angebotenen Maßnahmen den Anforderungen des § 20 Abs. 4 N1 SGB V genügen. Zu diesen verhaltens- und verhältnispräventiven Maßnahmen zählen u.a. Kurse für Rückengesundheit, gesunde Ernährung, Entspannung und Stressbewältigung sowie Rauchentwöhnung. Weitere Informationen sind im Leitfaden Prävention  des GKV-Spitzenverbandes zu finden. Gut zu wissen: Massagen, physiotherapeutische Behandlungen und Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio gehören nicht zu den geförderten Maßnahmen.

Warum ist betriebliche Gesundheitsförderung wichtig?

Kurzgefasst werden Menschen immer älter und arbeiten mittlerweile meist bis zum Alter von 67 Jahren. Insbesondere in Zeiten dieses demographischen Wandels bedarf es weiser Voraussicht und gezielter Prävention, um die Gesundheit von Mitarbeiter:innen langfristig zu erhalten. Älter gewordene Beschäftigte sind gerade für jüngere Mitarbeiter:innen oftmals ein Fels in der Brandung. Aufgrund ihrer langjährigen Expertise, Lebenserfahrung und ihres Fachwissens stellen sie eine wichtige soziale Komponente im Teamgefüge dar. Diese wertvollen Kompetenzen und Eigenschaften wollen, insbesondere in turbulenten Zeiten wie diesen, geschützt und erhalten werden. Ziel des BGF ist es hierbei natürlich altersunabhängig alle Mitarbeiter:innen anzusprechen und in der Gesundheit zu fördern. Das DNBGF- Deutsches Netzwerk für betriebliche Gesundheitsförderung– informiert auf der eigenen Website über weitere Auswirkungen des demographischen Wandels in der Arbeitswelt.

Individuelle oder teamorientierte BGF Lösungen mit fitbase

Unsere Online Kurse – von Gesundheisexpterten entwickelt – eignen sich hervorragend als individuelle Mitarbeiter:innen Maßnahme für Ihre betriebliche Gesundheitsförderung. Alle Kurse sind §20 zertifiziert und flexibel durchführbar- ob im Homeoffice, am Arbeitsplatz oder von unterwegs. So können Sie Ihre Mitarbeiter:innen ganz individuell in deren Bedürfnissen ansprechen.

 

Darüber hinaus bieten wir mit unserer BGF-Plattform eine weitere maßgeschneiderte Lösung an. Mittels eines Fragebogens werden die individuellen Bedürfnisse Ihrer Mitarbeiter:innen ermittelt und spezielle Coachings, bestehend aus verschiedenen Gesundheitsbereichen, erstellt.

 

Als teamoriente Lösung bieten wir mit dem Schrittwettbewerb eine innovative und online basierte Lösung an. Fördern Sie den Zusammenhalt, den Teamgeist und die Gesundheit Ihrer Mitarbeiter:innen zugleich.

 

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