Wer kennt es nicht. Man hat sich eine Erkältung eingefangen oder es tritt plötzlich ein Hautausschlag auf. Um die Beschwerden mit einem Arzt abklären zu können, heißt es häufig lange im Wartezimmer warten zu müssen und spät zur Arbeit zu kommen. Es ist ebenfalls gang und gäbe sich für den richtigen Facharzttermin Wochen oder Monate gedulden zu müssen. Die Beschwerden plagen einen dann häufig länger als nötig. Eine unzureichende Behandlung kann zu weiterer Zeit in Arztpraxen führen. Diesen Umständen könnte bald abgeholfen werden.
Das E-Health-Gesetz
Zum 1. Januar 2016 ist das Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen (E-Health-Gesetz) in Kraft getreten. Ziel des Gesetzes ist, die Gesundheitsversorgung dem digitalen Fortschritt anzupassen. Die Digitalisierung bietet viele Chancen in der medizinischen Versorgung. Kommunikationstechnologien können die Diagnostik und Behandlung effizienter gestalten, indem sie den Austausch von Gesundheitsdaten zwischen verschiedenen Akteuren im Gesundheitswesen z. B. dem Krankenhaus und dem behandelnden Hausarzt ermöglichen.
Zum 01.01.2019 haben alle Versicherten den Anspruch auf eine elektronische Patientenakte. In dieser können Informationen zu Diagnostik, Therapie, Medikation und Gesundheitsverhalten gespeichert werden. Jeder Patient kann selbst entscheiden, ob die elektronische Patientenakte für ihn erstellt werden soll und welche Daten darin gespeichert werden. Ist die elektronische Patientenakte umfassend, kann dies die Behandlung beim Arzt deutlich verbessern, da der Arzt eine vollständige Übersicht über die bisherige Krankheitsgeschichte des Patienten erhält. Mögliche Wechselwirkungen zwischen Medikamenten oder Zusammenhänge zwischen verschiedenen Krankheitssymptomen können so schnell erkannt und berücksichtigt werden.
Online zum Arzt gehen
Im Zuge des Gesetzes ist den Vertragsärzten auch seit dem 31.03.2017 erlaubt, ihren Bestandspatienten eine Videosprechstunde anzubieten. In Baden-Württemberg wird in dem Modellprojekt docdirekt sogar die ausschließliche Fernbehandlung pilotiert. Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württembergs hat damit das erste telemedizinische Angebot in Deutschland in die Testphase geschickt. Um docdirekt zu nutzen, registrieren sich die Versicherten auf der Website und können das Angebot entweder über den Browser oder die Smartphone-App nutzen. Nach der Registrierung ist den Versicherten die Konsultation eines Tele-Arztes per Anruf, Videotelefonie oder Chat möglich.
In anderen europäischen Mitgliedsstaaten ist die Telemedizin schon deutlich weiter fortgeschritten. Unternehmen wie KRY mit Sitz in Schweden, Zava aus England oder usano in Irland bieten eine online Arztkonsultation an und können den Patienten Medikamente verschreiben. Sie bieten den Patienten somit ein niedrigschwelliges Angebot, schnell ärztlichen Rat einzuholen. Wenn man also plötzliche oder wiederkehrende leichte Beschwerden hat, kann man so qualifizierten ärztlichen Rat erhalten ohne lange Wartezeiten und Einschränkungen im Alltag in Kauf nehmen zu müssen. Diese Möglichkeit ist auch besonders bei Versorgungslücken z. B. im ländlichen Raum oder auf Reisen, zeitlich eingeschränkten Patienten oder peinlichen Symptomen hilfreich.
Gesundheitsversorgung im Umbruch
Bisher müssen die Patienten die Kosten bei Inanspruchnahme der Leistungen dieser online Unternehmen selbst tragen. Damit derartige Angebote von den Krankenkassen übernommen werden können, müssen Gesetze angepasst werden. Mit dem E-Health-Gesetz wurde auch das auf den Weg gebracht. Zava richtet sich mit deutschsprachigen Ärzten und Websites auch an deutsche Patienten. Die Gesundheitsversorgung befindet sich also im Umbruch. In den kommenden Jahren werden wir erleben, wie die Telemedizin die medizinische Behandlung revolutioniert und zum Wohlbefinden der Bevölkerung beiträgt. Ade lange Wartezeiten und aufgeschobene Arztbesuche!